Fröhlich, Horst

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Für die kaufmännischen Belange des Vereins wird nach Beschluss des Vorstandes und dem Einverständnis der Mitglieder am 1. Juli 1947 ein Geschäftsführer eingesetzt.

… Horst Fröhlich wird beauftragt für die Mitglieder – nach Absprache – Arbeiten anzubieten und zu verkaufen … .

An den Diskussionen während der Mitgliederversammlungen darf sich der Geschäftsführer ausdrücklich beteiligen.


Am 30. März 1948 beschliesst die Mitgliederversammlung, dass Horst Fröhlich bis zum Mai des Jahres den LKB wieder verlassen muss. Angesichts der umfänglichen kulturellen Verpflichtungen, denen sich der Lippische Künstlerbund verschrieben hat, wird der Gedanke, den Bund in eine reine Wirtschaftsvereinigung zu überführen, verworfen. Auch reicht seine  finanzielle Ausstattung für die Finanzierung eines Geschäftsführers nicht aus.

LAV NRW OWL D 107/83 Nr. 43

 

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